Teichbecken

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Regenrückhaltebecken und Ausgleichsflächen in Gewerbegebieten
Wenn Städte heute neue Gewerbegebiete erschließen wollen, müssen sie schon im Vorfeld einiges beachten. Das Gewerbegebiet soll ökologisch orientiert sein, und deshalb sind auch verschiedene Untersuchungen in landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer Sicht durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden dann in die Bebauungspläne aufgenommen und bilden die Vorgaben für eine ordentliche Erschließung.

Ausgleichsflächen müssen geschaffen werden
Wenn ein Gewerbegebiet heute erschlossen wird, werden Ausgleichsmaßnahmen mit eingeschlossen. Dabei sind Gewerbegebiete verpflichtet, ihre eigenen, unbelasteten Regenwassermengen zu bewirtschaften und nicht abzuleiten. Darum geht man auch mehr und mehr dazu über, Regenrückhaltebecken in die Bebauungspläne mit aufzunehmen und in Industrie- und Gewerbegebiete mit zu integrieren. Damit wird sichergestellt, dass das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann. Die Regenrückhaltebecken finden ihren Platz immer am tiefsten Punkt des Gewerbegebietes.

Damit das ökologische Gleichgewicht wieder hergestellt wird, müssen beim Bau von Gewerbe- und Industriegebieten für die bebaute Fläche Ausgleichsflächen geschaffen werden. Dort wo Fläche gerodet wird, entsteht die Verpflichtung neue Fläche zu schaffen. Auf dieser Ausgleichsfläche werden dann wieder Bäume und Sträucher angepflanzt. Diese Anlage ist in Vorschriften begründet. So soll der Lebensraum der Tiere durch neue Erschließungsmaßnahmen nicht geschmälert werden. Vögel sollen weiterhin ihre Hecke für den Nestbau finden oder ihren Baum. Aber auch für den Sauerstoffaustausch ist die Schaffung dieser Ausgleichsflächen sehr wichtig.